Krankenversicherung

Im Ausland ­versichert

Mit dem Thema Krankenversicherung im Ausland sollten Sie sich frühzeitig beschäftigen, mindestens 6–8 Wochen vor Reisebeginn. Denn ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht erst mal nur innerhalb Deutschlands. Aber die Krankenkassenkarte ist gleichzeitig eine European Healthcare Insurance Card (EHIC). Das heißt: Mit ihr können Sie notwendige medizinische Leistungen auch in Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bekommen.

Vorsicht: Es gelten die Regeln des Gastlandes! Es kann also sein, dass Leistungen, die in Deutschland von der GKV getragen werden, anderswo nicht erstattet werden.
 

Die European Health ­Insurance Card

Diese Karte gibt einen Überblick des Geltungsbereichs der European Health Insurance Card:

Weltkarte European Health Insurance Card

 

Wenn es weiter weg geht

Wo die EHIC nicht gilt, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Leistungen oder Medikamente durch die GKV. Für Notfälle während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts gibt es eine besondere Erstattungsregelung, die aber an strenge Bedingungen geknüpft ist. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse und klären Sie mit ihr die notwendigen Formalitäten. Lassen Sie sich ggf. zu einer ergänzenden privaten Auslandskrankenversicherung beraten.
 

Wenn Sie privat ­versichert sind

Für Vollversicherte in einer privaten Krankenversicherung gilt der Versicherungsschutz in allen Ländern Europas. Bei Reisen außerhalb Europas kommt es auf die Bedingungen im Versicherungsvertrag an: Manchmal gibt es zeitliche Begrenzungen oder Ausschlüsse für bestimmte Urlaubsländer – in vielen Verträgen z. B. für die USA oder Australien. Checken Sie rechtzeitig vor der Abreise Ihre Versicherungsbedingungen!